SCHWYZ ⋅ Das Kantonsgericht Schwyz hat gegen die Verantwortlichen im grössten Betrugsfall im Kanton die Strafen bestätigt. Der Hauptbeschuldigte erhielt neben einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, der Mitbeschuldigte 24 Monate bedingt.
31. Mai 2016, 16:45
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Der Fall IPCO gilt als grösster Betrugsfall im Kanton Schwyz. Das Unternehmen, das in Pfäffikon ansässig war, hat von 1997 bis 2004 von mehreren hundert Anlegern 125 Millionen Franken entgegengenommen, um in Devisen zu investieren. Das Geld wurde aber nie in diese Geschäfte investiert, sondern ins Ausland verschoben. Am Prozess beteiligten sich 438 Privatkläger.
Das Kantonsgericht hat die vom Strafgericht 2013 verhängten Urteile nun bestätigt. Allerdings sind diejenigen Straftaten, die vor Ende Mai 2001 begangen worden sind, verjährt. Der massgebende Gefährdungsschaden reduziere sich dadurch um 45 Millionen Franken, erklärte das Gericht am Dienstag bei der Urteilsbegründung.
Das Gericht bezeichnete den 45-jährigen Hauptbeschuldigten als "Spiritus Rector" des Betrugs. Er wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der banden- und gewerbsmässigen Geldwäscherei sowie der Anstiftung zur mehrfachen ungetreuen Geschäftsführung, zur Urkundenfälschung und zum Steuerbetrug schuldig gesprochen.
«Arglistig Seriosität vorgespielt»
Der mutmassliche Haupttäter habe die IPCO bestimmt und die täuschenden Handlungen durch Telefonverkäufer vornehmen lassen, erklärte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilsverkündung. Auch habe er arglistig Seriosität vorgespielt.
Der Hauptbeschuldigte hatte sich zunächst nach Argentinien und später nach Dubai abgesetzt. Formelle Einwände der Verteidigung gegen die Auslieferung des Mannes liess das Gericht nicht gelten.
Der 47 Jahre alte Mitbeschuldigte fungierte gemäss Gericht als Helfer. Er wurde der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und zur banden- und gewerbsmässigen Geldwäscherei sowie wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Steuerbetrugs vom Gericht verurteilt.
Das Kantonsgericht betonte bei der Urteilsverkündung, dass der Mitbeschuldigte kein Opfer des Hauptbeschuldigen gewesen sei. Er habe gewusst, dass kein Devisenhandel stattgefunden habe und so den Betrug gefördert. Das Gericht sprach von einem ausserordentlich grossen Verschulden.
31. Mai 2016, 16:45
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Begründung steht noch aus. (sda)